Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

AlphaworX GmbH, Wolfsberger Weg 4, 71522 Backnang

 
Geschäftsführer: Christian Heinicke
 
Telefon: +49 7191 9305 550  
E-Mail: info@alphaworx.de
 
Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 308944212

 

Steuer-Nr. 51062/05937 - Finanzamt Backnang 
 
Registergericht Amtsgericht Stuttgart
 
Registernummer HRB 758476

 

 

Quelle: https://www.e-recht24.de 

Abmahnung


Bei Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen bzw. ähnlichen Problemen und zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, bitte die AlphaworX GmbH im Vorfeld kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit der AlphaworX GmbH wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Haftungsausschluss (Disclaimer)


Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung


1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei handelt es sich um Daten, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. Die von Ihnen in ein Anfrage-Kontaktformular eingegebenen Daten, werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Angebotsabgabe verwendet.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

AlphaworX GmbH
Wolfsberger Weg 4

71522 Backnang

Telefon: +49 (7191) 9305 550
E-Mail: info@alphaworx.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies
Unsere Internetseiten verwenden keine Profiling-Cookies.

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

Browsertyp und Browserversionverwendetes BetriebssystemReferrer URLHostname des zugreifenden RechnersUhrzeit der ServeranfrageIP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

 

4. Plugins und Tools

Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Gegenstand der AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf sämtlicher Waren und Dienstleistungen der AlphaworX GmbH.
 
II. Allgemeines
1. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma AlphaworX GmbH. Aus einem stillschweigenden Verzicht der AlphaworX GmbH auf Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
3. Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.

 

III. Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO

Die Beauftragung folgender Leistungen bei der AlphaworX GmbH

- Hosting SaaS Manages Server

- Einrichtung/laufender Betrieb WEB-Applikation "ePriceTagManager"

- Telefon-Support

- Support-Ticketsystem

- Fernwartung

sind mit dem automatischen Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Auftragsverarbeitung verbunden.

Die Vereinbarung findet Anwendung auf die Verarbeitung (Art 4 Nr. 2 DSGVO) aller personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Beauftragungen sind, oder im Rahmen von deren Durchführung anfallen.

Mit einer Beauftragung der vorstehend aufgeführten Leistungen an die AlphaworX GmbH, stimmt der Besteller dieser Vereinbarung ausdrücklich zu.

 

IV. Angebot und Preise
1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie gilt dann als angenommen, wenn sie von der Firma AlphaworX GmbH schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware ausgeliefert ist. Ergänzungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der AlphaworX GmbH.
2. Durch die AlphaworX GmbH bestätigte Angebotsannahmen ohne vorherige Durchführung einer technischen Infrastrukturplanung durch die Alphaworx GmbH, stehen unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit auf Basis der angebotenen Technologie.
Nach Durchführung der technischen Infrastrukturplanung wird dem Käufer das Ergebnis in Form einer schriftlichen Dokumentation in Verbindung mit einem verbindlichen Angebot zur Umsetzung durch die AlphaworX GmbH zur Beauftragung übermittelt. Nach entsprechender Beauftragung durch den Käufer, entfällt der Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit.
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


V. Lieferzeit
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Werden nachträglich Vertragsveränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Leihfrist erneut zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnen. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Absatz 1 dieses Abschnittes.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die in Ziffer 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
5. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben ist.
 
VI. Abnahme
1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

2. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge während der Frist nach Ziffer 1 nicht innerhalb von acht Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzten mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offensichtlich auch innerhalb dieser Frist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
4. Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufgegenstandes zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. 
2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand heraus verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Pfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
 
VIII. Gewährleistung
1. Der Verkäufer leistet, vom Tag des Gefahrenübergangs auf den Käufer (Lieferung bzw. Leistungserbringung) an gerechnet, im Zeitraum von 12 Monaten Gewähr für die Fehlerfreiheit gelieferter Hard- und Software-Komponenten und für vom Verkäufer durchgeführte Dienstleistungen. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Sachen bei Auslieferung.
Die Gewährleistung umfasst in solchen Fällen den Austausch fehlerhafter Hard- und Softwarekomponenten sowie die Nachbesserung mangelhafter Dienstleistungen.
Beanstandungen wegen mangelhafter Dienstleistungen, Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind durch den Käufer unverzüglich schriftlich geltend zu machen.  Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen nach Eintreffen bzw. Erhalt auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu prüfen.  Mangelhafte Dienstleistungen, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 5 Tagen geltend gemacht werden. Ein Umtausch von Hard- und Softwarekomponenten im Rahmen der Gewährleistung kann nur dann erfolgen, wenn die Ware mit Zubehör (Kabel, Software, etc.) komplett an den Verkäufer gesandt wird.  Die Ware muß frei eintreffen und wird vom Verkäufer unfrei wieder ausgeliefert.  Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile.  Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen.  Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Rechnungskopie ist kein Austausch möglich.  Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Nachbesserungsversuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. 

Die unsachgemäßer Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräte, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum des Verkäufers bzw. des jeweiligen Herstellers über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung, bzw. Nachnahme geliefert werden.  Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift.  Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht 
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. 
Für die Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb des Gewährleistungszeitraums  gemäß VII Punkt 1 vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, werden nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht.  Das Wahlrecht des Verkäufers kann verlangen, dass der Käufer die nachzubessernde Sache in das Werk des Lieferers zu verbringen hat.
Nachbesserungen haben unverzüglich durch Ersatz, Instandsetzung fehlerhafter Teile bzw. durch die Nachbesserung bei Serviceleistungen zu erfolgen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Fehler innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht angezeigt hat, der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung vom Verkäufer nicht genehmigt sind, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Produkte welche durch den Käufer in Bereichen eingesetzt werden, die die jeweiligen Hersteller-Vorgaben nicht einhalten, sind von der Gewährleistung bzw. Garantieansprüchen ausgenommen.

2. Notwendige Serviceleistungen des Verkäufers wie Vor-Ort-Montage, individuelle Softwarekonfigurationen sowie Implementierungen und Systemintegration, welche nach Abnahme aufgrund fehlerhafter Hard- und Softwarekomponenten erforderlich werden, sind - sofern sie nicht vertraglich vereinbart wurden - nicht Bestandteil der Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Solche Leistungen werden nach Wahl des Käufers durch Mitarbeiter des Käufers erbracht oder werden auf Basis einer separaten, schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen Vereinbarung durch den Verkäufer erbracht.
3. Nach Abnahme erforderliche regelmäßige Updates bzw. Upgrades von Software-Versionen und -Anwendungen, Remote-Services, Telefon-Support, Produktverifizierungen werden durch den Verkäufer im Rahmen einer kostenpflichtigen Fernwartungsvereinbarung erbracht. Softwareänderungen/-entwicklungen, Netzwerk- und Systemanalysen und damit zusammenhängende Projektmanagement-Leistungen und Personaleinsätze (intern oder vor Ort), sind nicht Bestandteil von Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers bzw. einer Fernwartungsvereinbarung. Solche Leistungen werden in sogenannten Service-Level-Agreements (SLAs) zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt oder auf Basis von separaten schriftlichen Einzel-Neubeauftragungen des Käufers durch den Verkäufer erbracht.

 

IX. Laufende Gebühren/Lizenzen

Für Leistungen, Gebühren und Lizenzen, wie z.B. Fernwartung, Mobilfunkverträge, EAC-Softwarelizenzen, die auf Basis von monatlichen Beträgen kalkuliert und entsprechend bei der AlphaworX GmbH beauftragt wurden, gilt grundsätzlich eine Vertragslaufzeit ab Installation/Inbetriebnahme von mindestens 2 Jahren als vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 bzw. 24 Monate. Die Berechnung der laufenden Gebühren/LIzenzen erfolgt ab Installation/Inbetriebnahme durch die AlphaworX GmbH jeweils für 12 Monate im Voraus.
 
X. Zahlungsbedingungen
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk.
2. Die Rechnungen der AlphaworX GmbH sind porto-/spesenfrei und sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

3. Schecks werden vom Verkäufer nur Zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung. Bankspesen trägt der Käufer.

4. Bei nicht termingerechter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Vertragszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% pro anno pro angefangenem Monat, in Ansatz zu bringen.
 
XI. Haftung
1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund- wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer dem Käufer unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt. Die Haftung besteht nur, soweit der 
Schaden Leistungen von Versicherungen übersteigt und Drittschaden nicht ersetzt wird. Nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzungen, entgangener Gewinn.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des jeweiligen Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung bei gesetzlichem Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen dem Verkäufer gegenüber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
2. Für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Stuttgart.

 

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AVV Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

 

Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

- nachfolgend "Leistungsvereinbarung" -

 

Mit einer Beauftragung an die AlphaworX GmbH stimmt der Besteller der nachfolgenden Vereinbarung ausdrücklich zu.

 

Zwischen dem Besteller - nachfolgend „Verantwortlicher“ -

 

und der

 

AlphaworX GmbH, Wolfsberger Weg 4, 71522 Backnang - nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ -

 

- beide nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien“ -

 

wird die folgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen:

 

Präambel

Die Vertragsparteien sind mit der Leistungsvereinbarung ein Auftragsverarbeitungsverhältnis eingegangen. Um die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG - DSGVO), und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung.

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Vereinbarung findet Anwendung auf die Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) aller personenbezogener Daten (im Folgenden: Daten), die Gegenstand der Leistungsvereinbarung

sind oder im Rahmen von deren Durchführung anfallen und auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden. Nicht unter den Anwendungsbereich fallen Daten von Mitarbeitern des Auftragsverarbeiters, soweit sie ausschließlich das Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftragsverarbeiter betreffen.

(2) Diese Vereinbarung gilt vorranging vor anderen Vereinbarungen und Abreden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, es sei denn, zwischen den Parteien wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhalts

(1) Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung sowie Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten bestimmen sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung, die der Beauftragung durch den Verantwortlichen zugrunde liegt.

(2) Folgende Arten personenbezogener Daten sind Gegenstand der Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter:

Vorname, Nachname

Telefonnummer, EMail-Adresse

Position/Funktion im Unternehmen des Verantwortlichen

(3) Der Kreis der durch den Umgang mit ihren Daten betroffenen Personen ist (Kategorien betroffener Personen):

Beschäftigte im Unternehmen des Verantwortlichen

(4) Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden keine besonderen Kategorien von Daten verarbeitet.

(5) Die verarbeiteten personenbezogenen Daten haben einen hohen Schutzbedarf.

§ 3 Verpflichtungen

(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen durch datenschutzrechtliche Vorschriften (insbesondere die DSGVO) auferlegten Pflichten einzuhalten. Der Verantwortliche kann jederzeit die Herausgabe, Berichtigung, Anpassung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangen.

(2) Zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen angemessen, insbesondere durch die Gewährleis-

tung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

(3) Soweit sich eine betroffene Person zwecks Geltendmachung eines Betroffenenrechts unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen

unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.

(4) Der Auftragsverarbeiter darf Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der

Union oder des Mitgliedstaates, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). Eine Weisung ist die auf einen bestimmten Umgang des Auftragsverarbeiters mit Daten gerichtete schriftliche, elektronische oder mündliche Anordnung des Verantwortlichen. Die Anordnungen sind zu dokumentieren. Die Weisungen werden zunächst durch die Leistungsvereinbarung definiert und können von dem Verantwortlichen danach in dokumentierter Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

(5) Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie von Seiten des Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.

(6) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes mit Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.

(7) Auskünfte an Dritte oder die betroffene Person darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher (oder dokumentierter elektronischer) Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen, es sei denn er ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Herausgabe verpflichtet.

(8) Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben, es sei denn er ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Herausgabe verpflichtet. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt.

(9) Der Verantwortliche führt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten i.S.d. Art. 30 Abs. 1 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Wunsch Informationen zur Aufnahme in das Verzeichnis zur Verfügung. Der Auftragsverarbeiter führt entsprechend den Vorgaben des Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.

§ 4 Beachtung zwingender gesetzlicher Pflichten durch den Auftragsverarbeiter

(1) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollen und Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörden oder falls eine Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei dem Auftragsverarbeiter anfragt, ermittelt oder sonstige Erkundigungen einzieht.

§ 5 Löschung von Daten

Nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitete personenbezogene Daten datenschutzgerecht zu löschen.

§ 6 Subunternehmen

(1) Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmen) nach folgendem Verfahren einsetzen:

Der Auftragsverarbeiter erhält die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Subunternehmen, die in der als Anlage zu dieser Vereinbarung

beigefügten Liste aufgeführt sind.Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens vier Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Subunternehmen. Nicht als Leistungen von Subunternehmen im Sinne dieser Regelung gelten Dienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Verantwortlichen auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

(2) Wenn Subunternehmen durch den Auftragsverarbeiter eingeschaltet werden, hat der Auftragsverarbeiter sicherzustellen, dass seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Subunternehmen so gestaltet sind, dass das Datenschutzniveau mindestens der Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter entspricht und alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben beachtet werden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den Einsatz geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus der Verarbeitung.

(3) Dem Verantwortlichen sind in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Subunternehmen Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung einzuräumen. Ebenso ist der Verantwortlichen berechtigt, auf schriftliche (oder dokumentierte elektronische) Anforderung vom Auftragsverarbeiter Auskunft über den Inhalt des mit dem Subunternehmen geschlossenen Vertrages und die darin enthaltene Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Subunternehmens zu erhalten.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.

 

Anlage

Liste der vom Auftragsverarbeiter eingesetzten Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter)

 

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